Was ist nach der Beerdigung zu tun?

Sterbeurkunden

Sterbeurkunden werden zur Vorlage bei Krankenkasse, Versicherungen, Gewerkschaften, Banken, Pensionsanträgen, Beihilfen und dergleichen benötigt. Für die Ausstellung der Urkunden ist das Standesamt des Sterbeortes zuständig.

 

Polizeiliche Abmeldung

Das Zentralmeldeamt wird vom zuständigen Standesamt über jeden Todesfall informiert und dadurch abgemeldet. Bestehende Verträge und Mitgliedschaften, die auf den Namen des/der Verstorbenen abgeschlossen waren, müssen gelöst oder geändert werden.

Das betrifft unter anderem:

  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abmeldung oder Übernahme von Rundfunk- und Fernsehbewilligungen
  • Abmeldung oder Ummeldung von Gas- und Strombezug
  • Abmeldung oder Übernahme des Telefonanschlusses
  • Abbestellen von Abonnements von Zeitung und Zeitschriften
  • Löschen von Daueraufträgen bei Geldinstituten
  • Abänderung von Bausparverträgen, Versicherung usw.
  • Aber auch an die Rücklegung bzw. Änderung bestehender Gewerbeberechtigungen muss man
    denken, Waffenpässe und Dauerberechtigungsausweis müssen zurückgelegt werden.
  • Urkunden und Ausweise wie z.B. Führerscheine oder Reisepässe müssen in der Regel nicht‚
    zurückgegeben werden
  • Ist jedoch auf den Namen von Verstorbenen ein Kraftfahrzeug oder Anhänger zum Verkehr
    zugelassen, muss der zur Vertretung des Nachlasses Berufene bzw. die Person, die vom Gericht zur
    Besorgung und Verwaltung des Nachlasses bestimmt wurde, die Behörde über den Tod des
    Zulassungsbesitzers informieren.

 

Information zum Verlassenschaftsverfahren

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